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Neues Erbrecht – Was hat sich geändert?

Das neu revidierte schweizerische Erbrecht trat am 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Revision beinhaltet vor allem die Verkleinerung der Pflichtteile und erhöht somit die Verfügungsfreiheit.

Das Wichtigste im Überblick

Pflichtteil der Nachkommen
Pflichtteil der Eltern
Pflichtteil/Nutzniessung bei Ehepaaren/eingetragener Partnerschaft
Bestehendes Testament überprüfen
Ohne Testament
Weitere Anpassungen/Klarstellungen
Weiterführende Infos/Links